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Wartung von Rettungswesten durch den Hersteller oder von autorisierten Wartungsstationen
Auch Rettungswesten brauchen einen TÜV
Wo es um Sicherheit von Menschenleben geht, ist die regelmäßige Inspektion der entsprechenden Geräte unumgänglich. Nicht anders bei einer Rettungsweste, wo der natürliche Alterungsprozess die Eigenschaften des Gewebematerials beeinflussen kann und auch die Funktion des automatischen Aufblassystems nicht vor eventuellen Beeinträchtigungen gefeit ist (u.a. Bedienungsfehler). Mit anderen Worten: die Lebensdauer einer Rettungsweste ist zwangsläufig begrenzt. Der diesbezügliche Zeitrahmen ist auf 10 Jahre festgesetzt, eine Entscheidung, die maßgeblich von den Mitgliedern des Fachverbandes für Seenot-Rettungsmittel getragen wird und einhergeht mit den veränderten Gesetzgebungen hinsichtlich Gerätesicherheit und Produkthaftpflicht.
Voraussetzung für diese Lebensdauer ist maßgeblich die mindestens zweijährliche Inspektion der Rettungsweste durch die autorisierte Wartungsstation oder den Hersteller